Steuerberaterin

Sie suchen einen Steuerberater in Ihrer Nähe?

Ort oder PLZ
Umkreis
Tätigkeitsschwerpunkt

Gewinne eines Pokerspielers können steuerpflichtig sein

Der 12. Senat des Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen können (FG Köln vom 31.10.2012 - 12 K 1136/11 - Revision zugelassen).
Demnach unterliegen die Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Für die Beurteilung der Steuerpflicht kommt es demnach nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruht. Maßgebend ist diesbezüglich, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen kann und wiederholt Gewinne erzielt.

Das Gericht hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen. Das schriftliche Urteil wird demnächst auf der Homepage des Finanzgerichts Köln (www.FG-Koeln.NRW.de) veröffentlicht werden.