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Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen

Im Fall einer Bewirtung in einer Gaststätte ist zum Nachweis der Aufwendungen eine Rechnung beizufügen. Diese muss dabei, sofern es sich nicht um eine Rechnung über Kleinbeträge im Sinne der UStDV handelt, den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten. Vom Steuerpflichtigen erstellte Eigenbelege oder vorgelegte Kreditkartenabrechnungen sind demnach nicht ausreichend (BFH vom 18.04.2012 - X R 57/09).