Kein Anscheinsbeweis für private Pkw - Nutzung bei GmbH - Geschäftsführer
Wenn nach dem Anstellungsvertrag eine private Nutzung eines Dienstwagens untersagt ist, gibt es bei einem GmbH - Geschäftsführer keinen Anscheinsbeweis für eine private Nutzung des Fahrzeugs.
Somit muss der Geschäftsführer keinen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 % - Methode versteuern.
Ein geldwerter Vorteil ist erst dann zu versteuern,
- wenn das Finanzamt entgegen dem Verbot der privaten Mitbenutzung des Fahrzeugs eine tatsächliche private Nutzung feststellt, z. B. Benzinbelege von einer Urlaubsfahrt findet, oder
- wenn nach dem Anstellungsvertrag eine Privatnutzung gestattet ist; dann spricht nämlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Fahrzeug tatsächlich auch privat genutzt wird (FG Niedersachsen vom 08.02.2012 3 K 406/10).