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Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Verkaufstätigkeit über “ebay”

Der BFH hat festgestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internetplattform “ebay” eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegen kann (BFH vom 26.04.2012 - V R 2/11 BStBl. 2012 II S. 634).
Mit Urteil vom 18.07.2012 (14 K 702/10) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass ein unternehmerisches Tätigwerden nicht schon durch die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen in mehreren gleichartigen Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und desselben dauernden Verhältnisses begründet wird und entsprechende Kriterien aufgelistet, die bei der Frage, ob Verkäufe über die Internetplattform “ebay” der Umsatzsteuer unterliegen, von Bedeutung sein können. Insoweit sollen Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sein, sondern nur jeweils eines von mehreren zu würdigenden Kriterien.
Kein alleinentscheidendes Merkmal für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit sei somit auch, dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden habe.